Allgemeines:
Unter Zugrundelegung der „Allgemeinen Lieferbedingungen“ für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie verkaufen wir zu nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich andere Vereinbarungen getroffen sind. Dies letztere trifft vor allem zu auf Exportgeschäfte, für die die jeweilig zugrunde gelegten gebräuchlichen Außenhandelsklauseln Anwendung finden.Unsere Lieferbedingungen haben Geltung auch dann, wenn der Besteller in seinen Einkaufsbedingungen die Gültigkeit der Verkaufsbedingungen des Lieferanten ausschließt und ein ausdrücklicher Widerspruch dagegen von unserer Seite nicht erfolgt. Mündlich getroffene Vereinbarungen und besondere Abreden bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
Preise:
Preise verstehen sich ab Lager Bamberg zzgl. gesetzl. MwSt. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, es sei denn, das Gegenteil wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Angebotspreise gelten nur bei Abnahme der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge. Wir behalten uns vor, Preise auch nach Abschluss des Vertrages bis zur Lieferung, aufgrund nicht zu vertretender bzw. nicht mit hinreichender Bestimmtheit vorhersehbaren Umstände bspw. Tarifabschlüssen, Rohstoffpreisänderungen, sonstiger Preisänderungen der Zulieferer oder Wechselkursschwankungen, anzupassen.
Verpackung:
Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Bei Rücksendung frachtfrei wird wiederverwendungsfähige Verpackung zu des berechneten Wertes gutgeschrieben. Bei Behälterversand wird die Behältermiete analog der Verpackung behandelt.
Lieferung:
Die Preise gelten brutto ab Werk ausschließlich Verpackung; diese wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Auftragsänderungen und Stornierungen bedürfen der Schriftform.Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers; eine Transportversicherung wird von uns nicht gedeckt.
Lieferfrist:
Die in den Auftragsbestätigungen jeweils angegebenen Lieferfristen werden weitgehendst erfüllt; sie sind jedoch nicht verbindlich. Das Recht, Teillieferungen zu vollziehen, bleibt vorbehalten. Irgendwelche Ansprüche auf Grund verspäteter Lieferungen werden nicht anerkannt.
Gefahrenübergang:
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Werk verlässt. Das Transportrisiko geht zu Lasten des Empfängers. Für Transportbruch wird kein Ersatz geleistet, wenn die Bruchversicherung in Höhe von 1% des Netto-Rechnungsbetrages abgelehnt wird.
Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren verbleiben Eigentum der ISB Systems GmbH, bis sämtliche gegen den Besteller zustehenden Ansprüche restlos erfüllt sind. Der Besteller darf über die Vor-behaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verfügen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind ihm untersagt, etwaige Pfändungen und sonstige Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware durch Dritte sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an den Verkäufer ab und ermächtigt den Verkäufer zur Einziehung. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung trotz der vorstehend vereinbarten Abtretung bis auf unseren schriftlichen Widerruf hin ermächtigt. Auf unser Verlangen hat der Käufer dem Schuldner die Abtretung der Forderung mitzuteilen. Dem Verkäufer wird das Recht eingeräumt, diese Abtretung anzuzeigen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert. Hierbei gelten wir als Hersteller, der von dem Käufer von allen Verpflichtungen hieraus freigestellt wird. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum an den neu entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Wir sind berechtigt, das Warenlager des Käufers selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.
Mängelrügen:
Beanstandungen gelieferter Waren können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren Berücksichtigung finden. Die Berechtigung der Beanstandung ist vom Besteller nachzuweisen. Wird der Mangel von uns anerkannt, so behalten wir uns wahlweise das Recht vor, die beanstandeten Waren unter Rückgängigmachung des Kaufvertrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist kostenlosen Ersatz zu leisten oder den Minderwert der Ware gutzuschreiben.
Gewährleistung:
Gewährleistung für Mängel kann nur übernommen werden, wenn diese nachweisbar infolge von Umständen eingetreten sind, die vor dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs liegen. Zeitlich beschränkt sich die Gewährleistung auf einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten nach dem Gefahrenübergang. Festgestellte Mängel müssen unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Verständigung zugelassen.Wenn die Prüfung ergibt, dass ein von uns zu vertretender Fabrikations- oder Materialfehler vorliegt, sind wir zur Nacherfüllung berechtigt, indem wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen, eine mangelfreie Sache liefern oder eine Gutschrift erteilen. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen durch nachträgliche Verbringung der Waren an einen anderen als den vereinbarten Lieferort erhöhen.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Rücknahmen:
Die teilweise oder völlige Stornierung eines Auftrages durch den Käufer ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig. In diesem Fall sind wir berechtigt, zur teilweisen Deckung unserer Kosten 30% des Warenwertes zu berechnen. Bereits gelieferte Ware wird nur, wenn überhaupt, in verkaufsfähigem Zustand, in Originalverpackung zurückgenommen. Wir haften nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung der von uns dem Auftraggeber erteilten Instruktionen verursacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber Einsatzbedingungen, die eventuell im Zusammenhang mit Produkten in deren Dokumentationen festgelegt sind, nicht einhält. Außerdem stehen wir nicht ein für die Folgen unsachgemäß vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Vertragspartners oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Sofern wir Mängel beheben, für die wir nicht einstandspflichtig sind, ist diese Fehlerbeseitigung angemessen zu vergüten. Originalverpackt, unbenutzt und unbeschädigte Verpackung: 20% Originalverpackt, unbenutzt mit beschädigter Verpackung: 30%
Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und sonstige mittelbare und unmittelbare Folgeschäden.
Sonderanfertigungen:
Sonderanfertigungen, Einzelbatterieleuchten, Batteriesysteme, auf Wunsch des Kunden beschaffte Ware, Glüh-, Leuchtstoff- und LED-Lampen, Akkus und Batterien sowie elektronische Schaltgeräte werden nicht zurückgenommen. Unser Einverständnis zur Rücknahme erklären wir durch Ausstellung eines Rücknahmescheines, den Sie bitte der Rücksendung beifügen. Eine Gutschrift für original verpackte, gängige und unbeschädigte Ware erfolgt mit maximal 70% des berechneten Preises. Alle Aufarbeitungs-, Fracht- und Verpackungskosten gehen zusätzlich zu Lasten des Käufers. Rücksendungen laufen grundsätzlich auf Gefahr des rücksendenden Kunden. Ware welche ohne eine schriftliche Einverständniserklärung eingesandt wurde erfolgt keine Gutschrift. Die Ware kann auf Kosten des Einsenders entsorgt werden. Gewichte, Maße, technische Daten und Abbildungen sind sorgfältig erstellt (Irrtum vorbehalten).
Zahlungsbedingungen:
Die Bezahlung der Rechnungen hat innerhalb von 30 Tagen ab dato Rechnung rein netto ohne jeden Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung binnen 8 Tagen ab dato Rechnung gewähren wir 2% Skonto vom Netto- warenwert, ebenso bei Vorauskasse. Bei verspäteter Zahlung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen zu erheben, und zwar in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Basiszinssatzes gem. § 1 Diskont-Überleitungs-Gesetz.
Entsorgung:
Der Besteller verpflichtet sich, die Entsorgung der gelieferten Erzeugnisse nach den Bestimmungen des „Elektro- und Elektronikgerätegesetzes – ElektroG“ zu gewährleisten. Bei einem Weiterverkauf überträgt der Besteller diese Verpflichtung an seinen Vertragspartner. Für EU-Kunden außerhalb Deutschlands: Bitte beachten Sie die Umsetzung der WEEE Richtlinie in die nationale Gesetzgebung.Erfüllungsort und allgemeiner Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung, sowie für alle sonstigen Verbindlichkeiten ist ausschließlich Bamberg.Ergänzend gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie.